Eichwaldbrennerei - Imkerei Kautz

Friedrich Kautz, Eichwaldstr.8
77839 Lichtenau-Muckenschopf

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Ende des Branntweinmonopols

 

Die „EU-Branntweinmonopol- Verlängerungsverordnung“ (Verordnung (EU) Nr. 1234/2010 zur Änderung der Verordnung über die einheitliche GMO) wurde am 30. Dezember 2010 im EU-Amtsblatt Nr. L 346, S. 11, veröffentlicht.

Sie ist damit am 31. Dezember 2010 in Kraft und gilt ab 1. Januar 2011. Klein- und Obstbrennereien sowie Obstgemeinschaftsbrennereien können demnach noch bis Ende 2017 Agraralkohol erzeugen. Landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide- Verschlussbrennereien erhalten noch bis 2013 Produktionsbeihilfen. Im Gegenzug müssen diese ihre Produktionsvolumen aber sukzessive bis 2013 senken.

 Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Damit endet das seit 1918 bestehende Branntweinmonopol in Deutschland definitiv am 31. Dezember 2017. Ich freue mich, dass ein abruptes Ende des Branntweinmonopols vermieden werden konnte.

Die landwirtschaftlich ausgerichtete Brennereiwirtschaft in Deutschland hat nunmehr Planungssicherheit, sich auf das Auslaufen des Branntweinmonopols einzustellen. Die Übergangszeit gilt es jetzt zu nutzen, um gemeinsam nachhaltige Zukunftskonzepte für die Brennereiwirtschaft zu entwickeln“. Ohne die Verlängerung wäre das Branntweinmonopol in Deutschland am 31. Dezember 2010 ausgelaufen. Aigner betonte weiter, dass Deutschland gerne länger am Branntweinmonopol festgehalten hätte.

Die dezentrale Agraralkohol- Erzeugungsstruktur in Deutschland und die erfolgreiche Verbindung von Ökologie und Ökonomie habe sich bewährt. Dies gelte sowohl für die landwirtschaftlichen Verschlussbrennereien, die Alkohol in einer nach haltigen und ökologischen Kreislaufwirtschaft (Schlempe- Dünger-Kreislauf) erzeugen, als auch für die Klein- und Obstbrennereien.

Durch die Verarbeitung von Streuobst zu Alkohol tragen Klein- und Obstbrennereien zum Erhalt der ökologisch wertvollen Streuobstwiesen bei und leisten damit zugleich einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität.

Derzeit gibt es bundesweit rund 22 000 aktive Klein und Obstbrennereien sowie rund 670 landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide- Verschlussbrennereien, so das Ministerium. Diese Brennereien, die im Rahmen des Branntweinmonopols Alkohol erzeugen, erhalten gegenwärtig eine produktionsbezogene Unterstützung in Höhe von bundesweit jährlich rund 80 Millionen Euro.
bme 

 

Mittwoch, 28. November 2012 

Bundesregierung beugt sich EU-Druck

 
Branntweinmonopol fällt 2017 Das deutsche Branntweinmonopol ist in Europa einmalig. Es war einmalig, denn 2017 ist Schluss damit. Die Bundesregierung beendet das fast 100-jährige Gesetz. Damit verlieren die deutschen Brennereien 80 Millionen Euro an Subventionen. Das verdanken sie der EU.

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) in Offenbach am Main wickelt sich selbst ab(Foto: dapd) Nach fast 100 Jahren steht das deutsche Branntweinmonopol vor dem Aus. Das Bundeskabinett stimmte einem entsprechenden Gesetzentwurf zu. Danach soll die europaweit einmalige Subventionierung von kleinen Schnapsbrennereien spätestens Ende 2017 beendet werden. Die EU hatte bereits vor zwei Jahren eine letzte Frist bis 2017 gesetzt, um die staatlichen Hilfen auslaufen zu lassen.

Damit musste sich die Bundesregierung nach einem jahrzehntelangen Abwehrkampf schließlich doch dem europäischen Druck beugen. Nachdem der Europäische Gerichtshof im Jahr 1976 entschied, dass das zum Branntweinmonopol gehörende Einfuhrmonopol für Branntwein nicht dem damaligen EG-Vertrag entspricht, durften auch Brennereien aus anderen europäischen Staaten Branntwein nach Deutschland exportieren - und der war in der Regel deutlich billiger als der einheimische. Im Jahr 1999 wurde dann noch den größeren deutschen Brennereien erlaubt, Branntwein außerhalb des Monopols zu produzieren.

Subvention kostete 80 Millionen jährlich
Für große Brennereien fällt die Beihilfe schon 2013. Das hat den Brennern das Leben nicht leichter gemacht. Der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) blieb am Ende nur noch die Aufgabe der Wirtschaftsförderung. Sie kauft den von ihnen hergestellten Alkohol ab. Dafür bezahlt sie nicht den Marktwert, sondern orientiert sich bei der Bezahlung – so heißt es auf der BfB-Webseite – "an den Selbstkosten der Brennerei. Oder einfacher: Sie subventioniert diese Kleinbetriebe, die maximal 300 Liter Alkohol pro Jahr erzeugen dürfen. Der jährliche Zuschuss des Staates beläuft sich auf etwa 80 Millionen Euro. Wenn der Bundestag zustimmt, sollen die Beihilfen für die etwa 670 Kartoffel- und Getreidebrennereien bereits Ende 2013 beendet werden. Für rund 20.000 kleine Obstbrennereien wird eine Übergangsfrist bis 2017 gewährt. Derartige Regelungen sehen bereits die EU-Verordnung von 2010 und ein Referentenentwurf des Finanzministeriums aus dem Oktober dieses Jahres vor. Vor allem wird dies die Obstbauern treffen. Sie müssen sich neue Absatzmärkte suchen. Die Regierung rechnet aber auch nach Auslaufen des Branntweinmonopols nicht mit höheren Preisen für Hochprozentiges.

So alt wie Kaisers Bart
Das Gesetz für das deutsche Branntweinmonopol war 1918 von Kaiser Wilhelm II. unterzeichnet worden und im Jahr 1919 in Kraft getreten. Die Regelung wurde damals wegen der Verknappung von Branntwein im Ersten Weltkrieg geschaffen. Das Branntweinmonopol war zu keinem Zeitpunkt ein Staatsmonopol in dem Sinne, dass der Staat selbst Alkohol produziert hätte. Vielmehr hat er in bestimmten zeitlichen Abständen Brennrechte an landwirtschaftliche Betriebe, Gemeinschaften oder Genossenschaften vergeben. Auch wenn Branntwein in der Regel versteuert werden muss, gibt es Ausnahmen für kosmetische Mittel, Essig und, wenn der Branntwein vergällt ist, für Waren, die weder Arzneimittel noch Lebensmittel sind. Wird der Branntwein zur Herstellung von Arzneimitteln eingesetzt, fällt generell keine Branntweinsteuer an.  Ohnehin war die staatliche Förderung von Alkoholherstellern nicht unumstritten. Die freiwerdenden 80 Millionen Euro könnten jetzt beispielsweise in die Drogen- und Suchtpolitik fließen.

 Aus Branntweinsteuer wird Alkoholsteuer
Mit der Abschaffung des fast 100 Jahre alten Branntweinmonopols soll auch noch ein anderer alter Zopf abgeschnitten werden: Aus Gründen einer zeitgemäßen Rechtssprache - so heißt es im Referentenentwurf - wird die bisherige "Branntweinsteuer" in "Alkoholsteuer" umbenannt. Voraussetzung ist allerdings, dass nach dem Kabinett auch noch der Bundestag zustimmt

 
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